Beschreibung
Epoche der NOBLAT-Grenze:
Bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts gehörte das Land beiderseits des Oberrheines zum Deutschen Reich. Der Frieden zu Münster (Westfälischer Friede), der am 24.10.1648 den Dreißigjährigen Krieg beendete, bestimmte erstmals den Talweg (tiefster Flusslauf) des Oberrheines als Hoheitsgrenze zwischen Frankreich und dem Deutschen Reich.
Im Frieden von Wien (18.11.1738) wurden erstmals die Hoheitsgrenze und Eigentums- bzw. Gemarkungsgrenzen gesondert festgelegt.
Allerdings erst 1755 begann die Festlegung der „NOBLAT'schen Grenze". Der Talweg des Rheines bildete die Hoheitsgrenze. (2)
Epoche der TULLA-Grenze:
Die Nobalt'sche Grenze behielt bis zum Jahre 1801 (Frieden von Luneville) rechtliche Gültigkeit. Das Noblat'sche Grenzpolygon, das bis dahin in festvermarkten Grenzpunkten und transversalen Sicherungen klare Besitzverhältnisse geschaffen hatte, wurde aufgehoben. Der Talweg des Rheines bildete die Hoheits- und Besitzgrenze. Die beiden Friedensverträge von Paris bildeten die rechtliche Grundlage für die Rheingrenzberichtigung, die von 1817 bis 1840 dauerte. Schon nach dem ersten Friedensvertrag hatten die Alliierten den österreichischen General Vaquant und die Franzosen Graf Armand Charles Guilliminot zu Grenzkommissären ernannt.
Das Großherzogtum Baden ernannte schon nach dem Ersten Pariser Frieden Karl Christian Freiherr von Berckheim und Johann Gottfried TULLA als Kommissäre. Hauptmann Scheffel (Vater des Joseph Victor von Scheffel) war technischer Leiter der badischen Ingenieure.
Die beiden Hauptaufgaben der Rheingrenzberichtigungskommission waren die Festlegung der Staats- bzw. Hoheitsgrenze am Oberrhein und die Neuordnung der Banngrenzen (Gemarkungsgrenze).
Bei der ersten Zusammenkunft der Rheingrenzberichtigungskommission, die im Juni 1817 in Basel stattfand, wurde als erster Grundsatz die Rheintaltriangulierung beschlossen. Auf Drängen Tulla's kam diese Übereinkunft zustande. (2)
Tulla starb allzufrüh schon im Jahre 1828. Aber die seit 1821 gesetzten bzw. geplanten Rheinbanngrenzsteine werden heute „Tulla-Steine“ genannt. Diese konnten aber vor der Korrektion zu einem beträchtlichen Teil gar nicht gesetzt werden, da ihr vermessener Standort mitten im tiefen Wasser lag. Der Rest stand meist im Gelände, das vom Hochwasser bedroht war und konnte im ungünstigsten Falle weggespült werden.
Um diesen Unsicherheitsfaktor zu beseitigen, wurden deshalb zur Sicherung der Vermessungspunkte, „Rheinmarken“ (Rückmarksteine) gesetzt Diese Rheinmarken hatten dasselbe Format wie die Tulla-Steine.
Bei der Wiederbestimmung der alten Gemeindegrenzen beschränkte man sich auf drei- und mehrbännige Punkte, d. h. auf solche, in denen mehrere Gemeindegrenzen zusammenlaufen. Diese wiederum waren meistens rückversichert mittels sogenannter Rheinmarken, die von Noblat stammten.
Vom Jahre 1820 an wurden die neuen Grenzpunkte abgesteckt, vermarkt und trigonometrisch aufgenommen. Die Zahl der Linien der Eigentumsgrenze von 1280 auf 120 verminderte.
Die Arbeiten dauerten bis zum Jahre 1833. (3)
Epoche Nach der Tulla‘schen-Rheinbegradigung:
Die seit 1817 im Bau befindliche und 1876 bei Istein vollendete Rhein-Korrektur nach dem Plane Tullas erforderte erneut eine Berichtigung der Grenzen: Von nun an trat die Mittellinie des neu- und festgebetteten Stromes als Staatsgrenze an die Stelle jener alten Grenze, die der wechselhafte Talweg des Hauptrheinarmes gebildet hatte. (1)